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   VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439   

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VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439 (https://dejure.org/2012,24190)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2012 - 5 ZB 11.439 (https://dejure.org/2012,24190)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 5 ZB 11.439 (https://dejure.org/2012,24190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Akteneinsicht; Akten des für eine Landtagspetition zuständigen Staatsministeriums; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1999 wurde ausschnittsweise wörtlich zitiert (BVerfGE 101, 106/125-131).

    Die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die für den Vollzug des Jugendhilferechts zuständigen Behörden hängt - anders als in dem der Entscheidung BVerfGE 101, 106 zugrundeliegenden Sachverhalt - in keiner Weise von der Kenntnis davon ab, wie diese auf die Petition hin gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde berichtet haben und in welcher Weise das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen anschließend gegenüber dem zuständigen Ausschuss des Bayerischen Landtags Stellung genommen hat.

    Für den geltend gemachten Zulassungsgrund der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) hätte dargelegt werden müssen, welcher Rechtssatz in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1999 (BVerfGE 101, 106) enthalten ist und welcher bei der Anwendung derselben Rechtsvorschrift in dem angefochtenen Urteil aufgestellte Rechtssatz dazu in Widerspruch steht.

  • BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439
    Auch Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Petitionsanliegens unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle, so dass sich kein Anspruch der Klägerin darauf ergibt, im Petitionsbescheid mitgeteilt zu bekommen, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis der Landtagsausschuss Sachaufklärung betrieben hat (vgl. BVerfG vom 15.5.1992 NJW 1992, 3033).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439
    Die Klägerin hat weder einen einzelnen Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG vom 21.1.2009, JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439
    Die Klägerin hat weder einen einzelnen Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG vom 21.1.2009, JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439
    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wird nicht schon dadurch indiziert oder gar bindend vorgegeben, dass das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit nicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen, sondern durch die Kammer entschieden hat (OVG NRW vom 31.7.1998 NVwZ 1999, 202/204; NdsOVG vom 20.3.1997 NVwZ 1997, 1225/1226).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439
    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wird nicht schon dadurch indiziert oder gar bindend vorgegeben, dass das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit nicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen, sondern durch die Kammer entschieden hat (OVG NRW vom 31.7.1998 NVwZ 1999, 202/204; NdsOVG vom 20.3.1997 NVwZ 1997, 1225/1226).
  • VG Berlin, 17.11.1981 - 12 A 1405.80
    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439
    Ebenso wenig ist für den Streitfall von Interesse, ob in dem von der Klägerin herangezogenen prüfungsrechtlichen Fall (VG Berlin vom 17.11.1981 NVwZ 1982, 576) die Akteneinsicht aufgrund des Art. 29 BayVwVfG bzw. § 29 VwVfG oder außerhalb eines Verwaltungsverfahrens wegen einer Ermessensreduzierung auf Null zu gewähren war, weil die Akteneinsicht der Grundrechtsverwirklichung zu dienen bestimmt war.
  • VG Berlin, 07.04.2011 - 2 K 39.10

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes; Abendessen für

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439
    Da ein Informationsfreiheitsgesetz für bayerische Behörden nicht existiert, kann auch der Verweis der Klägerin auf Rechtsprechung zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (VG Berlin vom 7.4.2011 Az. 2 K 39.10 ) nicht durchgreifen.
  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165

    Prozesskostenhilfe

    Das Akteneinsichtsrecht nach § 100 Abs. 1 VwGO erstreckt sich auf die gerichtseigenen Akten sowie auf die dem Gericht im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit vorgelegten Akten, also nur auf den bei Gericht vorhandenen Aktenbestand (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.2004 - 6 B 71.03 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 5 ZB 11.439 - juris Rn. 5); ein Recht auf Beiziehung weiterer Akten kann daraus jedenfalls nicht hergeleitet werden.
  • VG München, 04.07.2013 - M 17 E 13.2919

    Kein Anspruch des Petenten auf persönliche Anhörung

    Das Petitionsrecht (Art. 115 Bayerische Verfassung) beinhaltet lediglich ein Recht auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses des Petitionsverfahrens, nicht jedoch auf Erledigung im Sinne des Petenten, auf Begründung des Ergebnisses oder weitere Auskünfte (BVerwG, B.v. 1.9.1976, NJW 1977, 118; BayVGH, B.v. 10.10.1979 - 849 XII 78 - BayVBl 1981, 211; BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 5 ZB 11.439 - juris Rn. 8; BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - 35-VI-99 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - DVBl 1993, 32; BayVerfGH, E.v. 12.2.1982 - 118-VI-60 - VerfGHE 35, 7; E.v. 15.5.1957 - VerfGHE 10, 20).
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